Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen?
Bitte reichen Sie Ihren Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der Gemeinde Ringkøbing-Skjerns ein, wenn Sie und Ihr Partner beide eines der folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben die dänische Staatsbürgerschaft
- Sie sind Staatsbürger-in in einem nordischen Land (Island, Norwegen, Schweden oder Finnland)
- Sie haben eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark
- Sie haben ein permanentes Aufenthaltsrecht in Dänemark mit Verweis auf die EU-Richtlinie 2004/38/EG
Sie können hier beantragen
Wir brauchen vielleicht weitere Dokumentation ausser der Eheerklärung von Ihnen.
Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie ihren Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der Familieretshuset einreichen.
Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis
Hier können Sie bei der Familieretshuset beantragen
Wenn Sie einen Heiratstermin bei der Ringkøbing-Skjern Kommune gebucht haben, werden wir von der Familieretshuset das Ehefähigkeitzeugnis und die notwendigen Dokumente erhalten.
Termin für Trauung
Bitte, kontaktieren Sie uns per Mail post@rksk.dk oder telefonisch auf der unten erwähnten Nummern.
Trauzeugen und Identifikation
Bei der Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie keine Zeugen selber haben, stellen wir die Zeugen zur Verfügung.
Spätestens am Tag vor der Trauung müssen Sie sich beiden in Ringkøbing Borgerservice, Ved Fjorden 6, 6950 Ringkøbing melden, damit wir Ihre Identität feststellen können.
Bei dieser Gelegenheit brauchen wir auch die Namen und Adressen von den beiden Trauzeugen, wenn Sie selber die Zeugen mit haben.
Wir möchten auch wissen wie viele Sie insgesamt bei der Trauung anwesend sein werden.